Der Patient wird meist von einer Institution (Spital, Ernährungsberatung), einem Altersheim oder einer Arztpraxis angemeldet. Kontaktiert uns ein Patient direkt, hat der Arzt oft schon eine KOGU (Kostengutsprache) ausgestellt. Der Patient hat die Bestätigung vom SVK mit der Bitte erhalten, sich innerhalb der nächsten Tage bei uns zu melden.

Bei uns steht der Mensch in Zentrum. Die Belieferung findet auch statt, wenn die KOGU (Kostengutsprache) noch nicht eingetroffen ist. Wir helfen Ihnen gerne den Antrag zur Kostenregelung durch die Krankenkasse auszufüllen.

Mit einer Kostengutsprache wird die Finanzierung der Therapie durch die Grundversicherung (OKP) sichergestellt.

Die Erteilung der Kostengutsprache dauert normalerweise wenige Tage.
Rufen Sie uns einfach an: 052 625 40 78

Formulare und Informationen Kostengutsprache

Formulare für die Neuanmeldung:

 

 

DIE ERSTE BESTELLUNG, BELIEFERUNG

Wir besprechen mit Ihnen den Bedarf und die Dosierung der Trinknahrung, teilen Ihnen die erhältlichen Aromen mit. Die Erstbelieferung erfolgt auf dem Postweg (prioritär).

Der Patient wird in unser Versorgungsnetz aufgenommen und regelmässig kontaktiert (vor allem in der Bestellwoche). Die Tourenpläne können Sie hier einsehen.

Die Kosten der Nahrung werden in der Regel unter den üblichen Bedingungen der Kostenbeteiligung von Ihrer Krankenkassen übernommen. Der verordnende Arzt stellt ein Kostengutsprachegesuch an den schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK).

Gerne klären wir ab...

...ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Die enterale und parenterale Ernährung ist eine Pflichtleistung der Krankenversicherer. Die Leistungspflicht bezieht sich auf die Behandlung als Ganzes und beinhaltet alle notwendigen Nährsubstrate, Geräte zur Verabreichung und die dazugehörenden Pflege- bzw. Hilfsmittel.

Direkte Rechnungsstellung

Wir stellen direkt Rechnung an die Krankenversicherer, IV-Stellen oder an den SVK . Es gibt wenige Krankenkassen, die nicht dem Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer angeschlossen sind. In diesem Fall stellen wir die Rechnung direkt der Krankenkasse oder Sie erhalten diese, damit Sie sie selber an Ihre Krankenkasse weiterleiten können.